Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht

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Gemäss Bundesrat stehen bis zu 16 000 Unternehmen vor der Frage einer Nachfolgeregelung. Schätzungsweise 3 400 seien wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches verabschiedet (Medienmitteilung). Die Reform soll zu einer höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern.

Bereits per 1. Januar 2023 wird die Pflichtteilsregelung angepasst. Künftig können Erblasser:innen über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Die Reduktion des Pflichtteils schafft auch grössere Flexibilotät bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge und erleichtert somit die Übertragung eines Unternehmens auf eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Die heute verabschiedete Botschaft schlägt weitere Massnahmen vor.

Aus dem Bundeshaus: Nein heisst Nein

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Stellungnahme zur Ausdehnung des Vergewaltigungs-Tatbestandes geäussert.

Künftig soll wegen Vergewaltigung bestraft werden, wer gegen den Willen des Opfers handelt, auch wenn keine Nötigung des Opfers durch Gewalt, Drohung oder psychischen Druck vorliegt. Es genügt, dass der Täter oder die Täterin vorsätzlich den verbal oder nonverbal geäusserten Willen des Opfers missachtet.

Die parlamentarische Beratung und Verabschiedung sind noch ausstehend.

Bundesrat publiziert Bericht zu Konkubinat und Pacs

Der Bundesrat hat am 30. März 2022 einen Bericht zum Konkubinat nach geltendem Recht und zu einem Rechtsinstitut nach dem Modell des französischen Pacs (pacte civil de solidarité) verabschiedet (Medienmitteilung).

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass ein Pacs nach Schweizer Art eine mögliche Alternative zur Ehe und zum Konkubinat sein könnte. Der Bericht stellt eine Grundlage für die entsprechende gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion dar.

Regeln der Baukunde

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Bericht in Erfüllung des Postulates Flach 19.3894  «Den Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde beenden» verabschiedet.

Der Bundesrat empfiehlt die Einführung einer Gesetzesgrundlage,  «um die Komplexität und Unübersichtlichkeit bei den Vollzugshilfen im Bauwesen einzudämmen».

Modernisierung des Mobiliarsicherungsrechts?

Der Ständerat hat heute die Motion Rieder 21.4523 der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Botschaft zur Modernisierung des Mobiliarsicherungsrechts auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion empfohlen, zugleich jedoch den Handlungsbedarf bestätigt.

Als Folge des Faustpfandprinzips setzt die Bestellung von Sicherheiten an mobilen Gütern grundsätzlich eine Besitzesübertragung voraus. Das bestehende Instrument des Eigentumsvorbehalts und das entsprechende Eigentumsvorbehaltsregister wird nicht (mehr) als praxistauglich empfunden.